Zusatzbestimmungen Aktive
ZUSATZBESTIMMUNGEN DES TENNISVERBANDES PFALZ E.V.
ZUR WETTSPIEL-UND TURNIERORDNUNG
Stand: Februar 2011
Gemäß § 1, Nr. 3 der Wettspielordnung (WTO) des TV Rheinland-Pfalz - Fassung 2010 - werden folgende Zusatzbestimmungen (ZB) des TV Pfalz erlassen:
I. WETTSPIELORDNUNG
§ 1 Geltungsbereich
zu 1. Bei allen Mannschaftswettbewerben müssen die ZB befolgt werden.
§ 3 Leitung des Sportbetriebs
Der Sportwart regelt und beaufsichtigt zusammen mit den Spielleitern die Mannschaftswettbewerbe wie folgt:
Die Kontaktdaten der Spielleiter finden Sie hier
[mehr]
§ 4 Teilnahmeberechtigung
zu 5. „Spielberechtigung von Spielerinnen/Spielern in zwei Altersklassen“ unterliegt folgendenRegelungen und bezieht sich nicht auf den Jugendbereich.
1. Das Spielen in zwei Altersklassen ist nur bei einem Verein möglich (§ 4.4 WTO).
Da eine Spielgemeinschaft (SG) wie ein eigener Verein behandelt wird, kann nicht in einer zweiten SG bzw. einem zweiten Verein gemeldet werden. Ein Spieler kann nur im eigenen Verein in einer zweiten Altersklasse gemeldet werden.
Anzahl der spielberechtigten Mannschaften:
Platzanzahl
|
Anzahl der spielberechtigten Mannschaften
|
2 - 3
|
2
|
4 - 5
|
3
|
6 - 7
|
4
|
8 - 9
|
5
|
10 - 11
|
6
|
12 - 13
|
8
|
14 - 15
|
9
|
Aber:
Diese Regelung gilt nur, wenn
• der Verein nur Mannschaften bis zur Pfalzliga hat. Bei höherklassigen Mannschaften müssen entsprechend weniger Mannschaften gemeldet werden, da ab Verbandsliga aufwärts 3 Plätze pro Mannschaft zur Verfügung stehen müssen.
• im Ausnahmefall an einem Spieltag alle Plätze belegt sind mit 2 Plätzen pro Mannschaft.
• bei ungünstiger Zusammenstellung der Gruppe eventuell auf das Heimrecht verzichtet wird. Zum Beispiel wenn mehrere Vereine einer Gruppe zu wenig Plätze haben.
§ 6 Konkurrenzen und Spieltermine
Die Mannschaftswettbewerbe des TV Pfalz werden in folgenden Klassen ausgetragen:
Pfalzliga:
|
Damen, Damen 30/40/50/55
|
Herren 30/40/50/55/60/65/70
|
A-Klasse:
|
Damen, Damen 30/40/50/55
|
Herren 30/40/50/55/65
|
B-Klasse:
|
Damen, Damen 30/40/50
|
Herren, Herren 30/40/50/55/60/65
|
C-Klasse:
|
Damen, Damen 30/40
|
Herren, Herren 30/40/50/55/60
|
D-Klasse:
|
Damen
|
Herren, Herren 40
|
Über die Klassen- und Gruppenaufteilung sowie die Anzahl der Mannschaften pro Gruppe entscheidet der Sportwart zusammen mit seinen Spielleitern. Die Pfalzligen bestehen in der Regel aus acht Mannschaften, alle anderen Klassen in der Regel aus sechs Mannschaften.
Ab der A-Klasse abwärts steigen die Gruppensieger jeder Klasse in die jeweils höhere Spielklasse auf. Die Gruppenletzten und - vorletzten, mit Ausnahme der jeweils untersten Spielklassen, steigen in die nächst niedere Spielklasse ab.
Steigt aus der Verbandsliga (§ 8 WTO) keine Mannschaft ab, oder werden durch Abmeldungen Plätze frei, werden diese in folgender Reihenfolge durch Nachrücker besetzt:
1. Mannschaften, die die bisherige Altersklasse aufgeben und geschlossen in die nächsthöhere AK wechseln.
2. Zweit- und ggf. Drittplatzierte der nächstunteren Spielklasse bekommen den nachträglichen Aufstieg angeboten.
3. Absteiger können in der bisherigen Spielklasse verbleiben.
Steigt aus der Verbandsliga (§ 8 WTO) mehr als eine Mannschaft ab, steigen aus der Pfalzliga und den nachfolgenden Spielklassen zusätzlich die punktschwächsten Mannschaften ab.
Als Spielbeginn gilt die in den Spielplänen festgelegte Uhrzeit und zwar:
Spieltag:
|
Datum:
|
Konkurrenz:
|
Montag:
|
10.00 Uhr
|
Herren 70
|
Mittwoch:
|
10.00 Uhr
|
Herren 65
|
Mittwoch:
|
13.30 Uhr
|
Damen 55, Herren 60
|
Donnerstag:
|
10.00 Uhr
|
Herren 65 Doppel
|
Samstag:
|
13.30 Uhr
|
Damen 40/50, Herren 40/50/55
|
Sonntag:
|
10.00 Uhr
|
Damen, Damen 30, Herren, Herren 30
|
Feiertag:
|
10.00 Uhr
|
alle Mannschaften
|
§ 9 An- und Abmeldung von Mannschaften
zu 9. Spielberechtigt sind nur Spieler, die auf den Mannschaftsmeldungen (wichtig: Status ‚endgültig’) aufgeführt sind. Jeder Mannschaftsführer muß eine Kopie der o.a.
Mannschaftsmeldung bei Eintragung in den Spielbericht dem Turnierleiter/ Oberschiedsrichter vorlegen. Wird wegen Fehlens der Mannschaftsmeldung ein Protestvermerk im Spielbericht eingetragen, so wird vom betreffenden Verein eine Bearbeitungsgebühr von Euro 26 vom TV Pfalz erhoben. Stellt sich nach Abgabe der Mannschaftsmeldung heraus, daß ein Spieler auch für einen anderen Verein gemeldet ist, ist der Sportwart des TV Pfalz unverzüglich zu unterrichten; der Spieler ist in einer Mannschaftsmeldung zu streichen. Wird die Doppelmeldung eines Spielers
vom Sportwart/Spielleiter festgestellt, werden die betreffenden Vereine mit einer Ordnungsbuße von Euro 50 belegt.
zu 11. Die Mannschaftsmeldegebühr für die Mannschaften der Pfalzliga bis zur D-Klasse beträgt Euro 60.- je Mannschaft und wird vom TV Pfalz eingezogen. Zusätzlich wird eine TORP-Gebühr von Euro 3.- pro Mannschaft erhoben und an den TV Rheinland-Pfalz weitergeleitet.
§ 10 Verlegungen von Spielterminen
zu 2. Bei der Verlegung eines Spieles von Samstag auf Sonntag oder von Sonntag auf Samstag darf ein Spieler am Samstag oder Sonntag nicht in einer anderen Mannschaft spielen(siehe auch § 13.7 der WTO).
§ 11 Pflichten des Platzvereins
zu 1.2
Als Spielberichtsformulare sind nur die Formulare des TV Rheinland-Pfalz zu verwenden. Diese werden auf der Sportwartetagung verteilt.
Im Spielberichtsbogen sind außerdem einzutragen:
• Wettbewerb (Damen, Herren, Damen 30/40/50/55, Herren 30/40/50/55/60/65/70)
• Klasse, Gruppe
• Meldeziffer des Spielers (namentliche Mannschaftsmeldung)
• LK
• Platzziffer des Doppelspielers
• Doppeladdition aus Platzziffern der Doppelspieler
• Sieger / Auswertung der Spielergebnisse
• Datum / Tag des Wettspiels
• Bemerkungen über besondere Vorkommnisse
(z.B. Spielabbruch)
• Unterschriften von Mannschaftsführern und Oberschiedsrichter
Für nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Spielberichtsbogen wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 26 erhoben.
• Die Zusatzbestimmungen des TV Pfalz in der gültigen Fassung auszulegen
§ 13 Mannschaftsaufstellung
zu 1. Alle Mannschaften bei den Damen 50 / 55 / 60 und den Herren 60 / 65 / 70 bestehen aus 4 Einzelspielern und 2 Doppelpaaren.
zu 2. Tennisspieler/innen, die seit mindestens 5 Jahren in der PAMINA-Region wohnhaft gemeldet und seit mindestens 3 Jahren in einem Tennisverein der PAMINA-Region sind, können in der Mannschaftsmeldung wie Deutsche gemeldet werden und dort spielen. Dies gilt allerdings nur für Mannschaften, die im Tennisverband Pfalz spielen. Nach der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz, gilt für die Mannschaften der Verbandsliga und höher die bestehende Ausländerregelung.
7,7,7
|
5,7,9
|
3,7,11
|
5,5,11
|
3,9,9
|
6,6,9
|
5,8,8
|
3,8,10
|
5,6,10
|
4,7,10
|
4,8,9
|
6,7,8
|
4,6,11
|
|
|
§ 18 Wettkampfwertung
zu 1.
Die Mannschaften müssen versuchen, die Begegnung so schnell wie möglich fortzusetzen oder nachzuholen. Wenn es möglich ist, muss auf der Anlage der Gastmannschaft gespielt werden.
§ 19 Wettkampfwertung
zu 1.
Die vollständig anwesende Mannschaft muß in jedem Fall die Einzelaufstellung im Spielbericht eintragen.
§ 22 Proteste
zu 2.
Proteste sind jeweils an den zuständigen Spielleiter (ZB zu §3 WTO) zu richten. Dieser übersendet nach Anhörung des Gegners, nach Wertung des Spielberichts bzw. nach Klärung des Sachverhaltes, den Vorgang an den Sportwart TV Pfalz, welcher nach § 22 Nr. 2 WSpO in 1. Instanz entscheidet.
zu 5.
Der zuständige Spielleiter kann auch von Amts wegen eingreifen, wenn ihm ein Protestgrund zur Kenntnis gebracht wird.
zu 6.
Der Sport-/Jugendwart kann bei Verstößen gegen die Wettspielordnung von Amts wegen jederzeit eingreifen, insbesondere kann er alle Mannschaftsmeldungen im Sinne des § 9 Abs. 6 abändern und Spielwertungen korrigieren.
Tennisverband Pfalz, Februar 2011
Klaus Müller (Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen)
Werner Schwarz (Sportwart)
Zusatzbestimmungen 2011
(50KB)
zum Download
|