Zusatzbestimmungen Aktive
ZUSATZBESTIMMUNGEN DES TENNISVERBANDES PFALZ E.V.
ZUR WETTSPIEL-UND TURNIERORDNUNG
Gemäß § 1, Nr. 3 der Wettspielordnung (WTO) des TV Rheinland-Pfalz - Fassung 2013 - werden folgende Zusatzbestimmungen (ZB) des TV Pfalz erlassen:
I. WETTSPIELORDNUNG
§ 1 Geltungsbereich
zu 1. Bei allen Mannschaftswettbewerben müssen die ZB befolgt werden.
§ 3 Leitung des Sportbetriebs
Der Sportwart regelt und beaufsichtigt zusammen mit den Spielleitern die Mannschaftswettbewerbe wie folgt:
Die Kontaktdaten der Spielleiter finden Sie hier
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Zusatzbestimmungen 2013
(61KB)
- Januar 2013
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