Zusatzbestimmungen Aktive

Die Kontaktdaten der Spielleiter finden Sie hier
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§ 19 Wettkampfwertung

zu 1.
Die vollständig anwesende Mannschaft muß in jedem Fall die Einzelaufstellung im Spielbericht eintragen.

zu 4.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft zu einem angesetzten Spiel muß der betreffende Verein eine Geldbuße von Euro 150 an den TV Pfalz entrichten.
Weiterhin wird die Mannschaft vom weiteren Wettspielbetrieb ausgeschlossen und ist erster Absteiger. Bereits durchgeführte und nicht ausgetragene Spiele gegen diese Mannschaft werden mit 21:0 Matchpunkten, 18:0 Sätzen und 108:0 Spielen für den Gegner als gewonnen gewertet.

§ 22 Proteste

zu 2.
Proteste sind jeweils an den zuständigen Spielleiter (ZB zu §3 WTO) zu richten. Dieser übersendet nach Anhörung des Gegners, nach Wertung des Spielberichts bzw. nach Klärung des Sachverhaltes, den Vorgang an den Sportwart TV Pfalz, welcher nach § 22 Nr. 2 WSpO in 1. Instanz entscheidet.

zu 5.
Der zuständige Spielleiter kann auch von Amts wegen eingreifen, wenn ihm ein Protestgrund zur Kenntnis gebracht wird.

zu 6.
Der Sport-/Jugendwart kann bei Verstößen gegen die Wettspielordnung von Amts wegen jederzeit eingreifen, insbesondere kann er alle Mannschaftsmeldungen im Sinne des § 9 Abs. 6 abändern und Spielwertungen korrigieren.

Zusatzbestimmungen 2010 (45KB) zum Download