Merkblatt 2013
Mannschaftswettbewerbe (Aktive)
10.12.2012
• An- und Abmeldetermin von Mannschaften
Alle Mannschaften, die 2012 an den Verbandsspielen teilgenommen haben und in den Abschlusstabellen (www.tvpfalz.de) namentlich genannt sind, sind im
Internetportal TORP unter Ihrem Verein aufgelistet. Alle Mannschaften, die 2013 teilnehmen werden, müssen in TORP bestätigt werden! Mannschaften, die 2013 nicht
mehr teilnehmen, sind dort abzumelden. Neue Mannschaften sind ebenfalls in TORP anzumelden.
Die Meldung jeder Änderung der Platzzahl ist notwendig.
Die Bestätigung von Mannschaften, An- und Abmeldungen sowie Ummeldungen in höhere Altersklassen sind im Zeitraum vom 10. November 2012 bis 10. Dezember 2012 direkt im Internet Online Portal TORP über www.tvpfalz.de zu tätigen.
Bei Abmeldungen nach dem 10. Dezember 2012 ist eine Bearbeitungsgebühr von 150 € je Mannschaft an den Verband zu entrichten.
15.03.2013
• namentliche Mannschaftsmeldung
Die namentliche Mannschaftsmeldung für alle Ligen/Klassen erfolgt über das offizielle Modul, „ Namentliche Mannschaftsmeldung“ in TORP (Tennis Online Rheinland-Pfalz) vom 15. Februar 2013 bis 15. März 2013.
Hierzu verweisen wir auf § 9 der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz (Darin ist der Ablauf ausführlich beschrieben).
•Es sind alle Spieler/innen in der Mannschaftsmeldung des Tennisverbandes Pfalz in der Reihenfolge ihrer Spielstärke zu melden (entsprechend § 9 der WSO), auch diejenigen, die in den Mannschaften der Bundesliga, Regionalliga, Südwestliga, Oberliga oder Verbandsliga spielen.
Jugendliche dürfen für Wettbewerbe der Aktiven nur dann gemeldet und eingesetzt werden, wenn Jungen und Mädchen das 13. Lebensjahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres vollendet haben und für das entsprechende Kalenderjahr ein ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis vorliegt.
Wir weisen besonders auf die Wettspielordnung des TV Rheinland Pfalz (WSO bereits aktuell im Internet), sowie auf die Zusatzbestimmungen des TV Pfalz zur Wettspielordnung hin, die zur Sportwartetagung im März 2013 neu aufgelegt werden. Darin ist der Ablauf der Mannschaftswettbewerbe ausführlich beschrieben.
Wir weisen besonders auf die neue Wettspielordnung des TV Rheinland Pfalz (WSO), sowie auf die Zusatzbestimmungen des TV Pfalz zur Wettspielordnung hin, die zur Sportwartetagung im März 2011 neu aufgelegt werden. Darin ist der Ablauf der Mannschaftswettbewerbe ausführlich beschrieben.
Termine Mannschaftswettbewerbe 2013 ( Pfalzliga bis D-Klasse )
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6er Gruppen
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7er/8er Gruppen
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1.Spieltag
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04./05.05.2013
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01.05.2013
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2.Spieltag
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11./12.05.2013
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04./05.05.2013
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3.Spieltag
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25./26.05.2013
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11./12.05.2013
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4.Spieltag
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08./09.06.2013
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25./26.05.2013
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5.Spieltag
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15./16.06.2013
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08./09.06.2013
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6.Spieltag
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--
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15./16.06.2013
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7.Spieltag
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--
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22./23.06.2013
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Termine: Herren 60, Herren 65 und Damen 55 (mittwochs)
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6er Gruppen
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7er/8er Gruppen
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1.Spieltag
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08.05.2013
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08.05.2013
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2.Spieltag
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15.05.2013
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15.05.2013
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3.Spieltag
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29.05.2013
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29.05.2013
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4.Spieltag
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05.06.2013
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05.06.2013
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5.Spieltag
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12.06.2013
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12.06.2013
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6.Spieltag
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--
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19.06.2013
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7.Spieltag
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26.06.2013
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Termine: Herren 70 und Damen 60 (montags)
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6er Gruppen
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Siebener7er/8er Gruppen
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1.Spieltag
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06.05.2013
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06.05.2013
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2.Spieltag
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13.05.2013
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13.05.2013
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3.Spieltag
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27.05.2013
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27.05.2013
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4.Spieltag
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03.06.2013
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03.06.2013
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5.Spieltag
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10.06.2013
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10.06.2013
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6.Spieltag
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--
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17.06.2013
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7.Spieltag
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--
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24.06.2013
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Termine: Herren 65 Doppel und Damen 55 Doppel (donnerstags)
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1.Spieltag
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09.05.2013
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2.Spieltag
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16.05.2013
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3.Spieltag
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30.05.2013
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4.Spieltag
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06.06.2013
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5.Spieltag
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13.06.2013
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6.Spieltag
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20.06.2013
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7.Spieltag
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27.06.2013
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Ersatztermine:
Werden die Plätze vom Oberschiedsrichter für den betreffenden Spieltag für unbespielbar erklärt, ist das Spiel am nächstfolgenden Spieltag, der für alle Spielklassen der darauffolgende Samstag, Sonntag oder Feiertag sein kann, fortzusetzen oder nachzuholen - soweit die Platzanlage nicht durch andere Spiele belegt ist. Die Mannschaften müssen versuchen, die Begegnung so schnell wie möglich fortzusetzen oder nachzuholen. Wenn es möglich ist, kann auf der Anlage der Gastmannschaft gespielt werden. Sind die Platzanlagen belegt, so gelten die Ersatztermine:
09.05.2013 01./02.06.2013 (6er Gruppen)
29./30.06.2013
Bitte beachten Sie hierzu § 10.3 der Wettspielordnung, der lautet: Die Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht erlaubt. Die Verhinderung von Spielern ist kein Verlegungsgrund. Findet eine eigenmächtige Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt als den nächsten Spieltag, auch in Absprache mit dem Gegner, statt, werden beide Vereine mit einem Ordnungsgeld von 150,-- € belegt. Die Begegnung wird für beide Mannschaften mit 0:21 Matchpunkten, 0:18 Sätzen und 0:108 Spielen ( 0:14 Matchpunkten, 0:12 Sätzen, 0:72 Spielen bei 4-er Mannschaften ) als verloren gewertet.
Achtung! Alle Mannschaften müssen im Falle witterungsbedingter Spielausfälle damit rechnen auch an einem der angegebenen Ersatzterminen spielen zu müssen.
Bei einer Spielverlegung muss ein Eintrag mit dem neuen (!) Spieltermin in TORP vorgenommen werden.
Spieltag
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Zeit
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Für
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Samstag
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13.30 Uhr
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Damen 40/50
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Herren 40/50/55
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Sonntag
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10.00 Uhr
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Damen, Damen 30
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Herren, Herren 30
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Montag
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10.00 Uhr
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Herren 70
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Montag
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13.30 Uhr
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Damen 60
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Mittwoch
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10.00 Uhr
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Herren 65
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Mittwoch
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13.30 Uhr
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Damen 55
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Mittwoch
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15.00 Uhr
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Herren 60
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Donnerstag
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10.00 Uhr
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Herren 65 Doppel, Damen 55 Doppel
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Feiertag
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10.00 Uhr
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alle Mannschaften
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Ballmarken 2013
Ballmarke
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Konkurrenz
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Wilson Tour Germany
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Damen 30/40/50/55/60
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Neuer Ball!!! Ab der Freiluftsaison 2013 darf nur noch der Wilson Tour Germany eingesetzt werden, nicht mehr der Wilson Tour Clay Germany.
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Herren 30/40/50/55
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Herren 60/65/70
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Dunlop Fort Tournament
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Damen
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Herren
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Anmerkung
Diese Regelung gilt für alle Wettbewerbe des Tennisverbandes Pfalz (Pfalzliga bis D-Klasse).
In den Oberligen und Verbandsligen ist der Spielball Wilson TOUR Germany gelb.
Anzahl der spielberechtigten Mannschaften
(in Abhängigkeit von der Platzanzahl)
Diese Regelung wurde vom „Arbeitskreis Sport“ im Herbst 1994 erarbeitet und als Erweiterung zu §4.1 der Wettspielordnung von der Sport- und Jugendwartetagung am 24.11.1994 verabschiedet.
Platzanzahl
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Anzahl der Spielberechtigten Mannschaften 2013 je Samstag/Sonntag
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2-3
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2
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4-5
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3
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6-7
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4
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8-9
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5
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10-11
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6
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12-13
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8
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14-15
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9
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Diese Regelung gilt nur für den Tennisverband Pfalz!
Spielgemeinschaften
Grundregel:
Eine Spielgemeinschaft ist nur möglich, wenn beide Vereine für sich allein nicht die Möglichkeit haben, eine Mannschaft zu melden.
Bei Spielgemeinschaften kann es innerhalb aller beteiligten Vereine nur eine Mannschaft je Konkurrenz bzw. Altersklasse geben. Eine 2. Mannschaft je Konkurrenz bzw. Altersklasse kann nicht zugelassen werden.
Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des TV Pfalz zur Förderung des Mannschaftssports gebildet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Die Gründung einer Spielgemeinschaft kann maximal von 3 Vereinen, deren
Platzanlagen nicht weiter als in einem Umkreis von 25 km voneinander entfernt liegen,
erfolgen
• Schriftliche, rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen, die
die Spielgemeinschaft namentlich begründet.
• Regelung, welcher Verein die Spielgemeinschaft gegenüber dem TV Pfalz vertritt und
welcher Verein die Rechte und Pflichten des Heimvereins übernimmt.
• Schriftliche Erklärung aller beteiligten Vereine, dass sie nur Spieler in der
Spielgemeinschaft einsetzen, die Mitglied in einem die Spielgemeinschaft begründeten
Verein sind.
• Anerkennung der Schiedsordnung, der Wettspielordnung des TV Rheinland-Pfalz und
der Zusatzbestimmungen des TV Pfalz durch alle Spieler der Spielgemeinschaft.
Die beteiligten Vereine müssen für die SG eine gemeinsame Mannschaftsmeldung abgeben. Der Erstgenannte ist der Heimverein.
Die Teilnahme einer Spielgemeinschaft an den Verbandsspielen ist nur dann möglich, wenn der Antrag bis zum 10.12.2012 der Geschäftsstelle des Tennisverbandes Pfalz vorliegt.
(www.tvpfalz.de)
Eine neu gegründete Spielgemeinschaft muss stets in der untersten Spielklasse beginnen, es sei denn, sie tritt an die Stelle eines sie begründeten Vereins in einer höheren Spielklasse.
Wird eine Spielgemeinschaft aufgelöst, so kann einer der beteiligten Vereine den Platz in der erreichten Spielklasse übernehmen, sofern dies alle die Spielgemeinschaft begründeten Vereine einvernehmlich erklären. Der andere Verein muss in der untersten Klasse beginnen.
Wird keine Einigung erzielt, müssen alle Vereine in der untersten Spielklasse beginnen.
Infos zu ,,Spielgemeinschaften Aktive und Jugend’’ und Anträge auf Zulassung von Spielgemeinschaften können bei der Geschäftsstelle des TV Pfalz angefordert werden oder sind zu finden unter www.tvpfalz.de.
Merkblatt 2013
(95KB)
Stand: 10.10.2012
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