Willkommen beim Tennisverband Pfalz
Spielgemeinschaften



Spielgemeinschaften Aktive

Spielgemeinschaften
(Ergänzung zu den Zusatzbestimmungen des TV Pfalz)

Grundregel:

• Eine Spielgemeinschaft ist nur möglich, wenn beide Vereine für sich alleine nicht die Möglichkeit haben, eine Mannschaft zu melden. Bei Spielgemeinschaften kann es innerhalb aller beteiligten Vereine nur eine Mannschaft je Konkurrenz bzw. Altersklasse geben. Eine 2. Mannschaft je Konkurrenz bzw. ALtersklasse kann nicht zugelassen werden.

• Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des TV Pfalz zur Förderung des Mannschaftssports gebildet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Schriftliche, rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen, die die Spielgemeinschaft namentlich begründen.
• Regelung, welcher Verein die Spielgemeinschaft gegenüber dem TV Pfalz vertritt und welcher Verein die Rechte und Pflichten des Heimvereins übernimmt.
• Schriftliche Erklärung aller beteiligten Vereine, daß sie nur Spieler in der Spielgemeinschaft einsetzen, die Mitglied in einem die Spielgemeinschaft begründeten Verein sind.
• Anerkennung der Schiedsordnung, der Wettspielordnung des TV Rheinland-Pfalz und der Zusatzbestimmungen des TV Pfalz anerkennen durch alle Spieler der Spielgemeinschaft.

• Die beteiligten Vereine müssen für die SG eine gemeinsame Mannschaftsmeldung abgeben.

• Die Teilnahme einer Spielgemeinschaft an den Verbandsspielen ist nur dann möglich, wenn der Antrag bis zum 10.12. eines jeden Jahres der Geschäftsstelle des Tennisverbandes Pfalz vorliegt.

• Eine neu gegründete Spielgemeinschaft muß stets in der untersten Spielklasse beginnen, es sei denn, sie tritt an die Stelle eines sie begründeten Vereins in einer höheren Spielklasse.

• Wird eine Spielgemeinschaft aufgelöst, so kann einer der beteiligten Vereine den Platz in der erreichten Klasse übernehmen, sofern dies alle die Spielgemeinschaft begründenden Vereine einvernehmlich erklären. Der andere Verein muß in der untersten Klasse beginnen. Wird keine Einigung erzielt, müssen alle Vereine in der untersten Spielklasse beginnen.

Spielberechtigung von Spielern:

• Gemeldete Spieler einer Spielgemeinschaft können auch noch bei einer zusätzlichen Mannschaft ihres Heimvereins gemeldet werden.

Beispiel:
SG Herren Kaiserslautern/Hochspeyer
Spieler Mayer (Kaiserslautern) noch zusätzlich bei Herren 30 Kaiserslautern gemeldet. Spieler Müller (Hochspeyer) noch zusätzlich bei Herren 40 Hochspeyer gemeldet.

• Spieler einer Spielgemeinschaft dürfen nicht in einer weiteren Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein in unterschiedlichen Konkurrenzen gemeldet werden.

Beispiel:
SG Herren Kaiserslautern/Hochspeyer
SG Herren 30 Kaiserslautern/Enkenbach
Spieler Mayer (Kaiserslautern) nur für eine SG spielberechtigt, da eine Spielgmeinschaft als eigener Verein gesehen wird.

Anträge auf Zulassung einer Spielgemeinschaft können bei der Geschäftsstelle des TV Pfalz angefordert werden.


Antragsformular SG (35KB) zum Download


Bestimmungen (17KB) Spielgemeinschaften

 

[home] | [sitemap] | [drucken] | [kontakt]