Tennisverband Pfalz e.V.
Spielgemeinschaften



Spielgemeinschaften Jugend

Spielgemeinschaften JUGEND
(Info als Ergänzung zu den Zusatzbestimmungen des TV Pfalz)

· Grundregel:
Eine Spielgemeinschaft (SG) ist nur möglich, wenn einer der beteiligten Vereine für sich alleine nicht die Möglichkeit hat, eine Mannschaft zu melden.

· Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des TV Pfalz zur Förderung des Mannschaftssports gebildet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
· Schriftliche, rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen die die Spielgemeinschaft namentlich begründet.
· Regelung, welcher Verein die Spielgemeinschaft gegenüber dem TV Pfalz vertritt und welcher Verein die Rechte und Pflichten des Heimvereins übernimmt.
· Schriftliche Erklärung aller beteiligten Vereine, daß sie nur Spieler in der Spielgemeinschaft einsetzen, die Mitglied in einem die Spielgemeinschaft begründenden Verein sind.
· Anerkennung der Schiedsordnung, der Wettspielordnung des TV Rheinland-Pfalz und der Zusatzbestimmungen des TV Pfalz durch alle Spieler der Spielgemeinschaft.

· Die beteiligten Vereine müssen für die SG eine gemeinsame Mannschaftsmeldung abgeben. Aus der Meldeliste muss ersichtlich sein, welchem der beteiligten Vereine die Kinder und Jugendlichen angehören. Dies sollte ggf. auf einem Zusatzblatt zum Mannschaftsmeldebogen vermerkt werden.

· Die Teilnahme einer Spielgemeinschaft an den Verbandsspielen ist nur dann möglich, wenn der Antrag bis zum 10.12. der Geschäftsstelle des Tennisverbandes Pfalz vorliegt.

· Eine neu gegründete Spielgemeinschaft beginnt in der untersten Spielklasse. Es sei denn, einer der die SG begründenden Vereine spielt in einer höheren Spielklasse. Eine Einstufung der SG durch den Verband in eine bestimmte Spielklasse kann auf schriftlichen Antrag (mit Begründung) erfolgen.

· Wird eine Spielgemeinschaft aufgelöst, so kann einer der beteiligten Vereine den Platz in der erreichten Klasse übernehmen, sofern dies alle die Spielgemeinschaft begründenden Vereine einvernehmlich erklären. Der andere Verein muß eine neue Einstufung beantragen.

· Anträge auf Zulassung einer Spielgemeinschaft finden Sie auf der Homepage

Antragsformular einer SG
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Bestimmungen (39KB) Spielgemeinschaften

 

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