
Rückblick 2010 Ausblick 2011
Mehr als 400 Oberschiedsrichter sowie die Mannschaftsführer sorgten dafür, dass 98%
der nahezu 2.500 Begegnungen der Mannschaftsmeisterschaften pfälzischer Teams
regelkonform durchgeführt wurden. Lob und Anerkennung hierfür. Lediglich bei 2% der
Medenspiele war es notwendig, dass der Sportwart oder die Spielleiter Ergebnisse
korrigieren mussten. In 22 Spielen wurden mehr als zwei D-Spieler eingesetzt, 12
Einzelaufstellungen stimmten mit der Meldeliste nicht überein und bei 18
Doppelaufstellungen wurde die Quersummenregelung nicht beachtet. Mangelnde
Kenntnis der WSpO gibt es von der D-Klasse bis zur Regionalliga. Dem Sportwart lagen
keine Einsprüche vor, auch das Schiedsgericht wurde in den Konkurrenzen Damen und
Herren sowie im Seniorenbereich nicht angerufen.
Es gibt für die kommende Saison wieder einige Änderungen unserer Wettspielordnung.
Diese sind bereits veröffentlicht auf www.tvpfalz.de unter „Wettspielordnung 2011,
Wettspielordnung des TV Rheinland Pfalz sowie Änderungen und Ergänzungen“.
Änderungen der WSpO des TV Rheinland-Pfalz für das Spieljahr 2010/11
§ 4 Teilnahmeberechtigung
4. Ein Spieler darf in der Zeit vom 01.04. eines Jahres bis zum 30. 09. des
selben
Jahres nur für einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen
Verein für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden und für diesen
teilnehmen.
Unabhängig davon sind Spieler, die ab dem 01.10. an einer Winterrunde teilnehmen,
nur für diesen Verein bis zum Abschluss der Winterrunde spielberechtigt.
Dies gilt nur für inländische Verbände und Vereine. Die Teilnahme an
Mannschaftswettkämpfen für einen ausländischen Verband oder Verein ist ohne
Einfluss auf die Spielberechtigung im Inland.
§ 12 Spielleitung durch den Oberschiedsrichter
1.1. Festsetzung des Spielplans, Ansetzen der einzelnen Wettspiele …
Bei Zeitüberschneidungen von Wettkämpfen am festgesetzten Spieltag, müssen bereits
laufende Spiele (Einzel bzw. Doppel) zu Ende geführt werden. Über die weitere
Ansetzung von noch nicht begonnenen Wettkämpfen entscheidet der OSR im
Benehmen mit dem betreffenden Verein.
§ 14 Spielvorbereitung und Spielplan
4. Die Mannschaftsaufstellung der Einzelspieler ist spätestens … schriftlich mit der
namentlichen Mannschaftsmeldung (Status: endgültig) dem Oberschiedsrichter
vorzulegen.
§ 19 Wettkampfwertung
4. Tritt eine Mannschaft der Oberliga, Verbandsliga und der höchsten
Bezirksverbandsklasse – aus welchem Grund auch immer, höhere Gewalt ausgenommen
– zu einem angesetzten Spiel nicht an, ist sie 1. Absteiger. Bereits durchgeführte
Spiele gegen diese Mannschaften werden nicht gewertet. Darüber hinaus ist ein
Ordnungsgeld von 300,-- € zu entrichten.
Tritt eine Mannschaft aus den anderen Spielklassen – aus welchem Grund auch immer,
höhere Gewalt ausgenommen – zu einem angesetzten Spiel nicht an, so ist ein
Ordnungsgeld von € 150,-- zu entrichten. Die Wettkampfwertung erfolgt in diesem Fall
per Strafwertung mit 0:21 Matchpunkten (0:14 Matchpunkten bei 4er Mannschaften)
gegen die nicht angetretene Mannschaft. Im Wiederholungsfalle ist diese Mannschaft
1. Absteiger und bereits durchgeführte Spiele gegen diese Mannschaften werden nicht
gewertet. Darüber hinaus ist ein weiteres Ordnungsgeld von 150,-- € zu entrichten.
5. Setzen Vereine … wird dieser Wettkampf für diese Vereine per Strafwertung mit
0:21 …
8. Ist in der Abschlusstabelle wegen einer Strafwertung eine unbeteiligte Mannschaft
bei Auf- oder Abstieg benachteiligt, so wird das entsprechende Spiel auch für die
anderen Mannschaften mit 21:0 gewertet.
§ 20 Ergebnismeldung
… Bei nicht ordnungsgemäßer Eingabe gem. Absatz 1 sowie bei nicht fristgerechter
Vorlage nach Anforderung des Spielberichtsbogens als Beweismittel wird der hierfür
verantwortliche Verein mit einem Ordnungsgeld von 25,-- € belegt.
Jede Begegnung der Mannschaftsmeisterschaften, von der D-Klasse bis zur Oberliga ist
von einem lizenzierten Oberschiedsrichter zu leiten. Nach § 12 der WSPO Rheinland-
Pfalz ist er/sie berechtigt sämtliche für die Abwicklung der Wettkämpfe erforderlichen
Anordnungen zu treffen. Kann der Heimverein keinen lizenzierten Oberschiedsrichter
stellen, so übernimmt der Mannschaftsführer der Gäste dessen Aufgaben und Rechte.
Der TV Pfalz bietet bis zum Beginn der Sommersaison 2011 wieder zwei
Ausbildungsveranstaltungen an. Ziel ist die Ausbildung zum OSR, der die Tennisregeln
der ITF, der WSPO Rheinland-Pfalz kennt, mit den Zusatzbestimmungen des TV Pfalz
vertraut ist und einen Spielberichtsbogen ausfüllen kann. Diese Kenntnisse befähigen
ihn Spiele der Mannschaftsmeisterschaften verantwortlich zu leiden.
Die Lehrgangsgebühr, die in allen Bezirksverbänden erhoben wird, beträgt Euro 40,--.
Die Teilnehmer erhalten hierfür das aktuelle Regelwerk sowie die
Organisationsbroschüren in beiden Folgejahren bis zur ersten Fortbildung und einen
OSR-Ausweis. Bitte Passbild neueren Datums für den Ausweis mitbringen. Auch ein
Mittagessen und ein Getränk sind in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Termine für die Ausbildung zum OSR:
Samstag, 19. März 2011
Samstag, 2. April 2011
(von 10.00 bis ca. 17.00 Uhr)
Ort: Clubhaus des TC Schwarz-Weiss e.V. Bad Dürkheim
Vor dem ersten Spieltag der Medenrunde werden auch wieder
Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Schwerpunkte dieser Veranstaltungen:
• Erfahrungsaustausch der OSR aus der Praxis
• Vertiefung der Kenntnisse der verschiedenen WSPO
• Information über Änderungen und Neuerungen
Die Verlängerung einer Lizenz setzt voraus, dass alle drei Jahre eine
Fortbildungsveranstaltung besucht wird und praktische Einsätze nachgewiesen werden
können.
Termine für Fortbildung:
Donnerstag, 13. Januar 2011
Montag, 21. März 2011
Donnerstag, 14. April 2011
(von 19.00 bis ca. 22.00 Uhr)
Ort: Clubhaus des TC Schwarz-Weiss e.V. Bad Dürkheim
Kosten pro Teilnehmer Euro 10,--.
Dieser Betrag beinhaltet die jährliche Übersendung der jeweils aktuellen
Organisationsbroschüre (drei Jahre bis zur nächsten Fortbildung).
Anmeldung für Fortbildung und Ausbildung online unter www.tvpfalz.de telefonisch
oder per E-mail.
(Tel. 0631/41 48 90, Fax: 0631/4 14 89 23, E-mail: Tennisverband.Pfalz@online.de).
Es erfolgt für alle Aus- und Fortbildungsveranstaltungen keine Anmeldebestätigung. Nur
bei Überbelegung oder Verlegung des Termins erhalten Sie eine Nachricht.