Tennisverband Pfalz e.V.
Richtlinien



Richtlinien

Richtlinien zu C-Trainerfortbildung Pfalz

Zur Gültigkeitsverlängerung einer C-Lizenz ist es notwendig innerhalb von 4 Jahren an 15 Unterrichtseinheiten (eine UE entspricht 45 Minuten) Fortbildung teilzunehmen.

Der Tennisverband Pfalz bietet hierzu 5 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildungseinheiten

(„kleine Fortbildung“) und 15 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildungseinheiten („große Fortbildung“) an.

Der Sportbund Pfalz bietet ebenfalls Fortbildungseinheiten an, die für die Verlängerung der C-Lizenz anerkannt werden.

Aber: 5 UE (ab 2010 10 UE) müssen zur Anerkennung der Verlängerung beim Tennisverband belegt werden

Trainer mit abgelaufenen C-Lizenzen können ihre Gültigkeitsverlängerung nur durch Teilnahme an speziellen Sonderfortbildungen unter vorheriger Kontaktaufnahme an folgender Adresse erhalten: Lnkoch@t-online.de (Ablaufdatum der Lizenz angeben)




Richtlinien zur B-Lizenzverlängerung

Zur Gültigkeitsverlängerung einer B-Lizenz ist es notwendig innerhalb von 3 Jahren an 15 Unterrichtseinheiten (eine UE entspricht 45 Minuten) Fortbildung teilzunehmen.

Der Tennisverband Rheinland-Pfalz bietet hierzu im Verband Pfalz und Rheinland

15 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildungseinheiten („große Fortbildung“) an.


Weiterhin im vollem Umfang von 15 UE werden folgende Fortbildungen anerkannt:

DTB-Kongress in München; große Fortbildung des Tennisverbandes Saarland und aber nur nach vorheriger Absprache für lizenzierte VDT-Mitglieder auch VDT-Fortbildungen.

Trainer mit abgelaufenen B-Lizenzen können ihre Gültigkeitsverlängerung nur durch Teilnahme an speziellen Sonderfortbildungen unter vorheriger Kontaktaufnahme an folgender Adresse erhalten: Lnkoch@t-online.de (Ablaufdatum der Lizenz angeben)

 

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