Richtlinien
Richtlinien zu C-Trainerfortbildung Pfalz
Zur Gültigkeitsverlängerung einer C-Lizenz ist es notwendig innerhalb von 4 Jahren an 15 Unterrichtseinheiten (eine UE entspricht 45 Minuten) Fortbildung teilzunehmen.
Der Tennisverband Pfalz bietet hierzu 5 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildungseinheiten
(„kleine Fortbildung“) und 15 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildungseinheiten („große Fortbildung“) an.
Der Sportbund Pfalz bietet ebenfalls Fortbildungseinheiten an, die für die Verlängerung der C-Lizenz anerkannt werden.
Aber: 5 UE (ab 2010 10 UE) müssen zur Anerkennung der Verlängerung beim Tennisverband belegt werden
Trainer mit abgelaufenen C-Lizenzen können ihre Gültigkeitsverlängerung nur durch Teilnahme an speziellen Sonderfortbildungen unter vorheriger Kontaktaufnahme an folgender Adresse erhalten: Lnkoch@t-online.de (Ablaufdatum der Lizenz angeben)
Richtlinien zur B-Lizenzverlängerung
Zur Gültigkeitsverlängerung einer B-Lizenz ist es notwendig innerhalb von 3 Jahren an 15 Unterrichtseinheiten (eine UE entspricht 45 Minuten) Fortbildung teilzunehmen.
Der Tennisverband Rheinland-Pfalz bietet hierzu im Verband Pfalz und Rheinland
15 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildungseinheiten („große Fortbildung“) an.
Weiterhin im vollem Umfang von 15 UE werden folgende Fortbildungen anerkannt:
DTB-Kongress in München; große Fortbildung des Tennisverbandes Saarland und aber nur nach vorheriger Absprache für lizenzierte VDT-Mitglieder auch VDT-Fortbildungen.
Trainer mit abgelaufenen B-Lizenzen können ihre Gültigkeitsverlängerung nur durch Teilnahme an speziellen Sonderfortbildungen unter vorheriger Kontaktaufnahme an folgender Adresse erhalten: Lnkoch@t-online.de (Ablaufdatum der Lizenz angeben)
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