Ausstellung Vollmacht
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Das Stimmrecht ist persönlich und durch die Vorsitzenden der Mitglieder bzw. deren satzungsgemäß berufene Vertreter auszuüben. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden und seines Vertreters kann die Vertretung einem schriftlich bevollmächtigten anderen Vorstandsmitgliedes übertragen werden. (§9 Satz 2 und 4 Satzung des TV Pfalz)