Jugendordnung
JUGENDORDNUNG TENNISVERBAND PFALZ
(beschlossen auf der Jahreshauptversammlung des Tennisverbandes Pfalz am 01.03.2004)
§ 1
Diese Jugendordnung regelt die Zuständigkeit und Organisation der Jugend im Tennisverband Pfalz e.V., der Pfälzer Tennisjugend (PTJ).
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglieder der PTJ sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Mitglied in einem Tennisverein oder einer Tennisabteilung im Tennisverband Pfalz e.V. sind sowie alle Erwachsenen, die im Rahmen der Jugendarbeit im Tennisverband Pfalz e.V. eine Funktion ausüben.
§ 3 Aufgaben
Die PTJ führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Aufgaben der PTJ sind insbesondere:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.
d) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellschaftsformen.
e) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen.
f) Pflege der internationalen Verständigung.
g) Schaffung von Jugendstrukturen im Sinne dieser Jugendordnung in den Vereinen und Abteilungen innerhalb des Tennisverbandes Pfalz e.V.
§ 4 Organe
Organe der Pfälzer Tennisjugend sind:
a) die Jugendvollversammlung der PTJ
b) der Vorstand der PTJ
§ 5 Die Jugendvollversammlung
a)
Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der PTJ.
Sie besteht aus dem Jugendwart des Tennisverbandes Pfalz e.V., dem Referent für Jüngstentennis im Präsidium des Tennisverbandes Pfalz e.V, den Kreisjugendwarten / Jugendspielleitern im Tennisverband Pfalz e.V., den Jugendwarten der Tennisvereine bzw. Tennisabteilungen im Tennisverband Pfalz e.V. sowie je einem weiteren Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr je Tennisverein bzw. Tennisabteilung im Tennisverband Pfalz e.V.
Jeder Verein bzw. jede Abteilung hat eine Stimme und darüber hinaus je 100 gemeldeter Mitglieder eine weitere Stimme. Der Jugendwart, der Referent für Jüngstentennis im Präsidium und die Kreisjugendwarte / Jugendspielleiter des Tennisverbandes Pfalz e.V. haben jeweils eine Stimme.
b)
Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
· Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes
· Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Vorstandes
· Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
· Entlastung des Vorstandes
· Wahl des Vorstandes
· Beschlussfassung über vorliegende Anträge
· Wahl von Delegierten
c)
Die Jugendvollversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal des Jahres statt.
Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes vier Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Eine außerordentliche Jugendvollversammlung findet statt, wenn das Interesse der PTJ es erfordert oder wenn 10 % der stimmberechtigten Mitglieder der PTJ es schriftlich unter Angabe von Gründen beim Vorstand beantragt.
Die Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig.
Sie wird beschlußunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten erschienenen Teilnehmer nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist aber, daß die Beschlußunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt bzw. die Wahl nicht erfolgt.
Enthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
§ 6 Der Vorstand
a)
Der Vorstand besteht aus:
· dem Vorsitzenden
· dem stellvertretenden Vorsitzenden
· dem Schatzmeister
· dem Schriftführer
· sieben Beisitzern für spezielle Aufgabenbereiche
b)
Der Vorsitzende des Vorstandes und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes vertreten die Interessen der PTJ nach innen und nach außen.
Ist er bzw. sind sie nicht volljährig bestimmt der Vorstand ein volljähriges Vorstandsmitglied oder den Jugendwart des Tennisverbandes Pfalz e.V., welches bzw. welcher die PTJ rechtsgeschäftlich vertritt.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind Mitglieder des Präsidiums des Tennisverbandes Pfalz e.V.
c)
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
d)
In den Vorstand ist jede Person ab einem Alter von 14 Jahren wählbar.
e)
Die Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt. Auf Antrag von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Vorstandes ist von dem Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
f)
Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Tennisverbandes Pfalz e.V., der Jugendordnung der PTJ sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung. Der Vorstand ist für seine Beschlüsse der Jugendvollversammlung und dem Präsidium des Tennisverbandes Pfalz e.V. verantwortlich.
g)
Der Vorstand ist zuständig für Jugendangelegenheiten im Tennisverband Pfalz e.V. Er entscheidet über die Verwendung der der PTJ zufließenden Mittel.
h)
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
§ 7 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Jugendvollversammlung oder der speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendvollversammlung beschlossen werden.
Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Stimmberechtigten und werden von der Jahreshauptversammlung des Tennisverbandes Pfalz e.V. bestätigt.
§ 8 Verhältnis zum Tennisverband Pfalz e.V.
Der Vorstand kann bei Verfehlungen von Jugendlichen insbesondere gegen die Interessen der PTJ und des Tennisverbandes Pfalz e.V. beim Präsidium des Tennisverbandes Pfalz e.V. den Antrag stellen, Maßnahmen im Sinne der Satzung des Tennisverbandes Pfalz e.V. zu ergreifen.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung des Tennisverbandes Pfalz e.V. am 01.03.2004 in Kraft.
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